Patente schützen technische Erfindungen wie Vorrichtungen, Anlagen, Stoffe bzw. Substanzen oder Prüf- und Herstellungsverfahren. Auch wenn die Erfindung zunächst vielleicht unerheblich zu sein scheint – selbst die kleinste technische Neuerung kann entscheidenden technischen Fortschritt bedeuten und damit enorme wirtschaftliche Bedeutung für Unternehmen bzw. Erfinder haben.
Aus diesem Grund unterstütze ich Sie als Patentanwalt im Raum Fulda im Inland und im Ausland dabei, Ihre Erfindung in allen technischen Bereichen effektiv zu schützen und Ihre Rechte nötigenfalls zu verteidigen.
Meine Aufgabe im Patentrecht ist es, neue technische Erfindungen als Patent für Sie anzumelden bzw. als Gebrauchsmuster schützen zu lassen. Vor Beginn des Anmeldeverfahrens geht es dabei auch um die Frage, ob eine Anmeldung als Patent bzw. Gebrauchsmuster möglich – und sinnvoll – ist. Kommen wir zu dem Ergebnis, dass eine Anmeldung möglich ist, geht es im Anmeldeverfahren für ein Patent oft darum, Einwendungen des Patentamtes gegen die Schutzfähigkeit der Erfindungen zu prüfen, inhaltliche bzw. technische (Rück-)Fragen mit Ihnen abzustimmen, ergänzend vorzutragen und letztlich eine erfolgreiche Patentierung zu bewirken.
Geht es um die Anmeldung eines Patentes im Ausland oder internationale Anmeldungen, unterstütze ich Sie gerne mithilfe eines Netzwerks aus Fachkollegen vor Ort und koordiniere die Anmeldung Ihrer Rechte im Ausland.
Sie benötigen Unterstützung bei der Anmeldung einer Erfindung als Patent oder Gebrauchsmuster? Kontaktieren Sie mich gerne unter !
Vergleichbar mit dem Patent ist das Gebrauchsmuster, das auch kleines Patent genannt wird und prinzipiell die gleichen Schutzwirkungen wie ein Patent hat.
Anders als beim Patent können Verfahren allerdings nicht mit dem Gebrauchsmuster geschützt werden. Außerdem beträgt die maximale Schutzdauer – anders als beim Patent mit einer Schutzdauer von max. 20 Jahren – nur zehn Jahre. Der größte Unterschied zwischen Patent und Gebrauchsmuster ist aber wohl, dass die Eintragung als Gebrauchsmuster ohne sachliche Prüfung auf Neuheit, auf Vorliegen eines erfinderischen Schritts und gewerbliche Anwendbarkeit der Erfindung erfolgt.
Aus diesem Grund ist die Anmeldung einer technischen Erfindung als Gebrauchsmuster günstiger und die Eintragung erfolgt im Vergleich zum Patenterteilungsverfahren in der Regel schneller. Geht es Ihnen z. B. zunächst darum, Ihre Erfindung nicht vollkommen ungeschützt der Öffentlichkeit zu präsentieren, ist die Anmeldung als Gebrauchsmuster in vielen Fällen durchaus sinnvoll.
Sie haben Fragen zum Gebrauchsmuster bzw. zum kleinen Patent? Kontaktieren Sie mich gerne unter !
Beratung und Vertretung im Patentrecht ist aber mehr als nur die Anmeldung von Schutzrechten. Auch die Vertretung in Einspruchsverfahren und bei Nichtigkeitsklagen, also z. B. Einwendungen gegen die Schutzfähigkeit einer Erfindung, zählt zu den wesentlichen Aufgaben eines Patentanwalts. Hier gilt es Einwendungen, z. B. von Mitbewerbern (z. B. wegen fehlender Neuheit der Erfindung, fehlende erfinderische Tätigkeit etc.), entgegenzutreten, um das Schutzrecht an sich aufrechterhalten zu können. In diesen Verfahren unterstütze ich Sie vor den zuständigen Stellen wie z. B. dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder dem Bundespatentgericht.
Sollte ein Vorgehen im Ausland notwendig bzw. sinnvoll sein, unterstütze ich Sie auch bei der Verteidigung Ihrer Rechte im Ausland – u. a. mit der Hilfe versierter Fachkollegen vor Ort – und koordiniere das Vorgehen aus Deutschland heraus. So werden Ihre Rechte auch im Ausland effizient geschützt.
Sie benötigen Unterstützung, da Ihr Patent von einem Mitbewerber angegriffen wird, oder wollen gegen ein Schutzrecht vorgehen? Kontaktieren Sie mich gerne unter !
Ich berate und unterstütze Sie im Patentrecht in allen Phasen einer Erfindung – von der ersten Idee, über die Patentierung bis hin zur Verwaltung Ihrer Patente, der Verteidigung Ihres Patents gegen Angriffe Dritter oder bei Rechtsverletzungen durch Dritte wie z. B. bei unlizenzierten Nutzungen – sowohl im Inland als auch im Ausland mit der Unterstützung von Kollegen vor Ort. Daneben unterstütze ich Sie auch bei der Prüfung und Gestaltung von Patent-Lizenzverträgen (Deutsch & Englisch), wenn Sie Patente an Dritte lizenzieren wollen oder selbst Interesse daran haben, patentgeschützte Technologien zu nutzen, oder bei der Durchführung einer IP-Due-Diligence z. B. im Vorfeld eines Unternehmenskaufs.
Außerdem berate ich Sie gerne, wenn es darum geht, herauszufinden, welche Technologien Sie nutzen können, ohne sich der Gefahr von Verletzungen fremder Patente oder Gebrauchsmuster auszusetzen (freedom-to-operate Analyse).
Ebenso unterstütze ich Sie dabei Verletzungen Ihrer Patente zu verfolgen, aber auch Patentverletzungen und die mit Patentrechtsverletzungen verbundenen unangenehmen Folgen wie z. B. Unterlassungsansprüche oder Schadensersatzforderungen zu vermeiden bzw. dabei, Risiken korrekt einzuschätzen.
Sie haben weitere Fragen zum Leistungsumfang meiner Beratung im Patentrecht? Kontaktieren Sie mich gerne unter !