Markenrecht

Marken schützen Zeichen, die geeignet sind, Waren und/oder Dienstleistungen eines Unternehmens von Waren und/oder Dienstleistungen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Wollen Unternehmen z. B. Logos, Wortzeichen oder dreidimensionale Formen etc. schützen und wirtschaftlich nutzen, ist der Schutz als Marke und der Schutz nach dem Markenrecht der richtige Weg – als Bildmarke, Wort-/Bildmarke, Bildmarke, 3D-Marke etc.

Als Patentanwalt unterstütze ich Sie auch im Markenrecht, von der Anmeldung bis zur Verteidigung Ihrer Rechte oder Löschung von Eintragungen, die Ihren Rechten zuwiderlaufen.

Markenanmeldung – national, international

Marken gehören wie Patente zu den gewerblichen Schutzrechten. Wie andere Schutzrechte werden auch Marken regelmäßig in ein Markenregister eingetragen, um Schutz zu erlangen – auch wenn z.B. Benutzungsmarken und geschäftliche Bezeichnungen auch ohne Eintragung Schutz vermitteln können.

Ähnlich wie im Patentrecht steht vor Beginn des Verfahrens die Frage nach der Schutzfähigkeit. Nur wenn diese gegeben ist, ist der nächste Schritt sinnvoll: Denn nur wenn eine Marke grundsätzlich schutzfähig erscheint und eine Markenidentitätsrecherche bzw. Markenähnlichkeitsrecherche bzw. eine Kollisionsprüfung ergibt, dass Ihre Marke andere Marken nicht beeinträchtigt, ist es (wirtschaftlich) sinnvoll eine Markenanmeldung anzustoßen.

Sie haben Fragen zur Schutzfähigkeit, zu Problemen von Kollisionen mit anderen Marken oder zur Markenanmeldung generell etc.? Kontaktieren Sie mich gerne per E-Mail unter !

Zeichen für Waren bzw. Dienst­leistungen

Mit der Anmeldung einer Marke sind strategische Entscheidungen verbunden, bei denen ich Sie gerne unterstütze: Denn die Kosten und der Schutzumfang einer Markenanmeldung hängen maßgeblich davon ab, für welche Waren und Dienstleistungen Schutz gewünscht wird und in welchen Ländern Schutz notwendig ist.

Die richtige Markenstrategie – also die Anmeldung von Marken für passende Waren und Dienstleitungen für Ihr Unternehmen – ist ein wichtiger Aspekt der markenrechtlichen Beratung: Denn die Kosten für Ihr Markenportfolio sollen in einem ausgewogenen Verhältnis zum Umfang und Nutzen des Markenschutzes stehen. Deswegen gilt es zusammen mit Ihnen herauszufinden, welche Markenanmeldungen in welchen Ländern bzw. in welchen Waren- und Dienstleistungsklassen wichtig sind und welche ggfs. (zunächst) vernachlässigt werden können. So entsteht ein kosteneffizientes Markenportfolio, das außerdem rechtlich gut verteidigt werden kann.

Sie wollen mehr über (inter-) nationale Markenanmeldungen, über Markenarten bzw. das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis erfahren? Kontaktieren Sie mich gerne per E-Mail unter !

Schutz & Angriff von Marken

Wie bei allen gewerblichen Schutzrechten endet die Beratung und Vertretung nicht mit der Anmeldung und der Verwaltung von Schutzrechten. Auch Marken müssen verteidigt werden – im Inland wie im Ausland, z. B. um gegen Plagiate vorzugehen („Markenpiraterie“) oder um bei Kollisionen die Gefahr von Verwechslungen aus der Welt zu schaffen. Denn auch Kollisionen können wirtschaftlichen Schaden anrichten.

Aus diesem Grund unterstütze ich Sie – im Ausland mit einem zuverlässigen Netzwerk aus Fachkollegen – bei der Verteidigung Ihrer Rechte. Auch gehe ich gegen Dritte vor, die Ihre Markenrechte unrechtmäßig beeinträchtigen, z. B. durch unerlaubte Nutzungen oder Plagiate etc.

Ich vertrete Sie dafür z. B. in Widerspruchsverfahren gegen (neue) Marken oder in Löschungsverfahren, gehe aktiv gegen Rechtsverletzungen vor oder vertrete Sie, wenn Ihnen eine Rechtsverletzung vorgeworfen wird. Ich vertrete Sie z. B. vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante oder in Beschwerdeverfahren gegen Beschlüsse der Markenämter vor dem Bundespatentgericht (BPatG).

Sie benötigen Unterstützung, weil Dritte Ihre Markenrechte verletzen oder Ihnen der Vorwurf gemacht wird, fremde Rechte zu verletzen? Kontaktieren Sie mich gerne per E-Mail unter !

Leistungen

Ich unterstütze Sie als Patentanwalt in allen Belangen des Markenrechts auf nationaler und internationaler Ebene – von der Prüfung Ihres Zeichens im Hinblick auf seine Schutzfähigkeit und im Hinblick auf mögliche Kollisionen mit Markenrechten Dritter im In- und Ausland. Das umfasst auch die Thematik, ob es sinnvoll ist, gegen Markenanmeldungen bzw. Marken Dritter vorzugehen (z. B. Löschung etc.).

Außerdem erstreckt sich meine anwaltliche Beratung und Vertretung auf die Erstellung von Waren- und Dienstleistungsverzeichnissen, auf das Eintragungsverfahren, auf die Verwaltung Ihrer Marken während der Laufzeit (inkl. Überwachung, Verlängerung etc.) und natürlich auch auf die Verteidigung Ihrer Markenrechte gegen rechtsmissbräuchliche Nutzungen. Im Ausland arbeite ich dabei mit einem verlässlichen Netzwerk von Fachkollegen zusammen, um in Deutschland, in Europa und weltweit eine effiziente Anmeldung und Durchsetzung Ihrer Markenrechte gewährleisten zu können.

Außerdem unterstütze ich Sie im Markenrecht in Fragen der Vertragsgestaltung und bei Vertragsverhandlungen, z. B. beim Entwerfen oder Verhandeln von Abgrenzungsvereinbarungen, Markenlizenzverträgen oder Übertragungsverträgen, z. B. im Rahmen einer Due-Diligence.

Sie benötigen Unterstützung im Markenrecht? Im Inland, im europäischen Ausland oder weltweit? Kontaktieren Sie mich gerne per E-Mail unter !